

Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In den meisten Fällen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis von privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe vollständig übernommen. Bitte wenden Sie sich vorab an Ihre Krankenversicherung, um sich über Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu informieren und die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Psychotherapie zusenden zu lassen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Selbstzahlende
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen. In diesem Fall werden weder Diagnosen noch die Inanspruchnahme der Therapie bei einer Krankenkasse dokumentiert. Die Berechnung der Kosten richtet sich ebenfalls nach der GOP.
Beratung
Beratungsgespräche, die nicht im Rahmen einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung stattfinden, werden privat abgerechnet. Auch hier erfolgt die Preisgestaltung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).